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Die Geschichte des Urheberrechts

«Allen, die unrecht verfahren und sündigen mit diesem Buch, denen sende ich diesen Fluch und denen, die Falsches hinzu erdichten: Der Aussatz soll sie dann vernichten […]. Wer dem Teufel ohne Ende will zugehören, der sende ihm diese Urkunde und fahre zu der Hölle Grunde.»

Bücherfluch aus dem 13. Jahrhundert (Quelle: Eike von Repgow, Sachsenspiegel: in hochdeutscher Übersetzung von Paul Kaller, München 2002, S. 15)

Im Mittelalter reichte es den Autoren, gegen unberechtigte Verwendungen ihrer Werke auf «Bücherflüche» zurückzugreifen. Mit der Erfindung der Druckerpresse konnten literarische Werke plötzlich in grösserem Umfang vervielfältigt werden. Dies war einerseits ein grosser Beitrag zur Alphabetisierung der Gesellschaft: Wissen war nun nicht mehr allein einer kleinen elitären Schicht vorbehalten. Andererseits tauchten aber immer mehr Nachdrucke auf. Um die Autoren des Originals zu schützen, schuf die Obrigkeit so genannte «Druckprivilegien», die auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt und zeitlich befristet waren. Sie standen in erster Linie nicht den Urhebern, sondern den Druckern zu, sodass zwar von einem Recht an der Kopie – einem Copyright –, aber nicht von einem Urheberrecht gesprochen werden kann.

Die Entstehung des Geistigen Eigentums

Erst im Zeitalter der Aufklärung wuchsen das Selbstbewusstsein der Kulturschaffenden und das Bewusstsein in der Gesellschaft, dass die Arbeit von Künstlern Schutz verdient. Es entstand «Die Lehre vom Geistigen Eigentum»: Personen, die geistige Werke schufen, sollten – ebenso wie Handwerker – am Arbeitsergebnis ein Eigentumsrecht haben. Zudem wurde erkannt, dass auch eine ideelle Verbindung zwischen dem Urheber und seinem Werk besteht, was zur Schaffung eines Urheberpersönlichkeitsrechts (droit moral) führte.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts hatten Länder wie England, Frankreich und Preussen nationale Regeln zum Umgang mit Geistigem Eigentum aufgestellt. In der Schweiz leisteten vorerst verschiedene Kantone Widerstand, denn die Belieferung des nahen Auslandes mit unlizenzierten Werken war ein einträgliches Geschäft. 1883 wurde aber auch hierzulande das erste Urheberrechtsgesetz geschaffen.

Das Urheberrecht: ein Balanceakt

Die Ansprüche der Gesellschaft an das Urheberrecht sind vielfältig und gegensätzlich: Die Kulturschaffenden und Produzenten streben grundsätzlich nach umfassenden Exklusivrechten, die ihnen eine Lebens-, Geschäfts- und Investitionsgrundlage bieten. Die Nutzer und Konsumenten ihrerseits wünschen sich einen möglichst umfassenden und günstigen Zugang zu Inhalten. Nutzer können wiederum Kulturschaffende oder wissenschaftliche Autoren sein, die im Rahmen ihrer Arbeit auf bestehende Werke zurückgreifen. So schliesst sich der Kreis.

 

Nur ein ausgewogenes Urheberrechtsgesetz kann all diesen unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden. Das aktuelle Urheberrechtsgesetz von 1992 hat diesen Spagat vollbracht – beispielsweise mit der «Schutzausnahme für die schulische Nutzung», die unter anderem die Vervielfältigung von Werken für eine Schulklasse erlaubt, gleichzeitig aber vorsieht, dass der Urheber dafür entschädigt wird.

Urheberrecht und die Entwicklung der Technik

Die technische Entwicklung schafft immer wieder neue Produktions- und Verwendungsmöglichkeiten: Was mit der Druckerpresse im 15. Jahrhundert begann, fand mit der Erfindung von Rundfunk, Fernsehen und Internet im 20. Jahrhundert seine Fortsetzung. Schritt für Schritt entstand ein Markt für die Massennutzung von Inhalten. Dieser Markt ist heute ein wesentlicher Teil der Kulturwirtschaft, die in der Schweiz mehr als 80 000 Personen beschäftigt und mit einem jährlichen Umsatz von ca. 17 Milliarden Schweizer Franken einen erheblichen Beitrag zur Volkswirtschaft der Schweiz leistet.

 

Mit der immer grösseren Verbreitung von Internet, digitalem Radio und Fernsehen sowie Mobilfunk – man denke an Online-Dienstleistungen oder auch an Klingeltöne – wird dieser Markt seinen Einfluss weiter verstärken. Das Recht muss diesen Entwicklungen Rechnung tragen.

 

 
Diese Website ist ein Service Public des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE)

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